Druckansicht der Internetadresse:

Sprachenzentrum

Seite drucken

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich


In vielen Studienverläufen machen enge und verbindliche Vorgaben in den Studien- und Prüfungsordnungen die Leistungserbringung für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen schwierig. Gleiches gilt eventuell auch für Prüfungen in Sprachkursen. Das Sprachenzentrum der UBT ermöglicht folglich Studierenden mit Einschränkungen, Nachteilsausgleiche zu beantragen, um so durch individuell angepasste und situationsbezogene Prüfungen Chancengleichheit zwischen allen Studierenden zu gewährleisten.


Nachteilsausgleiche beantragen

1) Wann und wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich für meine Sprachkursprüfung?Einklappen

Bitte beantragen Sie Ihren Nachteilsausgleich möglichst bis zum Ende der zweiten Semesterwoche. Dieser große zeitliche Vorlauf ist wichtig, da die Prüfungsteile auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden müssen.

2) Wo und wie beantrage ich meinen Nachteilsausgleich?Einklappen

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Attest oder entsprechenden Bescheinigungen Ihres Prüfungsamts an Frau Mary Redmond, Gebäude GW 1, Raum 0.06 oder schreiben Sie eine Mail an: Mary.Redmond@uni-bayreuth.de

3) Wie und wann bekomme ich Bescheid, ob mein Nachteilsausgleich genehmigt wurde?Einklappen

Frau Redmond wird Sie und Ihre Dozierenden nach einschlägiger Prüfung informieren und Sie über die Anpassung der Prüfungsbedingungen und -Teile informieren.

Bild Mary


Noch Fragen?


Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre der oben stehenden Informationen noch Fragen haben, freuen wir uns über eine Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs.

Kontakt: mary.redmond@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Redaktion Sprachenzentrum

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram LinkedIn UBT-A Kontakt