Präsenzregelung in den Sprachkursen
Alle Sprachkurse, die vom Sprachenzentrum angeboten werden, sind Präsenzveranstaltungen auf dem Campus. Zu diesen besteht Präsenzpflicht, jedoch können sie 2–4 Mal unentschuldigt fehlen. Weitere Informationen finden Sie unten stehend.
- 1) Warum besteht Präsenzpflicht? Einklappen
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Bei den Sprachkursen des Sprachenzentrums gilt Präsenzpflicht, da der Erwerb kommunikativer Kompetenz die aktive, handlungsorientierte Anwendung kommunikativer Fertigkeiten voraussetzt. Dies kann nur bei regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
- 2) Wie oft darf ich unentschuldigt fehlen? Einklappen
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Maximal 15 % des Präsenzunterrichts können versäumt werden.
Das bedeutet, dass Sie
- in 4-stündigen Grundkursen, die zweimal pro Woche stattfinden, an maximal 4 Veranstaltungsterminen unentschuldigt gefehlt werden darf. Bei 2-stündigen Kursen dürfen maximal 2 Sitzungen unentschuldigt verpasst werden.
in den Blockkursen Sie unentschuldigt wie folgt fehlen dürfen: Englisch: 1 Kurstag // Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch: 2 Kurstage // afrikanische Sprachen: 2 Kurstage
- 3) Kann ich eine Ausnahme zur Präsenzpflicht bekommen? Einklappen
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Nein, alle Studierenden, die einen Sprachkurs belegen, müssen ausreichend an den Sprachkursen teilnehmen.
- 4) Und wenn ich krank oder verhindert bin?Einklappen
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Zusätzlich zu diesen Fehlterminen kann ein weiteres, krankheitsbedingtes Fehlen durch ärztliches Attest bzw. durch einen (beglaubigten) positiven Covid-19-Schnelltest entschuldigt werden. Auch für andere universitären Pflichtveranstaltungen (z. B. Praktika, außerplanmäßig stattfindende Vorlesungen, Prüfungen, Exkursionen usw.) können für den entsprechenden Zeitraum Befreiungen ausgesprochen werden. Diese müssen allerdings durch den/die entsprechenden/e Veranstalter/in schriftlich bestätigt werden. Bitte verfassen Sie ggf. für ihn/sie einen vorformulierten Text.
Für die Teilnahme an Geburtstagen oder Hochzeiten werden keine zusätzlichen Fehltermine eingeräumt, da diese keine universitären Veranstaltungen und außerdem planbar sind. Nutzen Sie also hierfür die eingeräumten Fehlzeiten.
- 5) Wo reiche ich die Nachweise ein? Einklappen
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Das Attest oder die Bescheinigung reichen Sie bitte hier ein.
Ihr Anliegen wird geprüft und anschließend werden Sie und Ihre Sprachlehrkraft per Mail informiert.
- 6) Wenn ich die 1. Sitzung des Kurses verpasse, zählt das schon als Fehltermin?Einklappen
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Wenn Sie die erste Sitzung des Kurses verpassen und schon auf der Kursliste stehen, da Sie sich rechtzeitig angemeldet hatten, wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet.
Sind Sie Nachrücker/in und haben deshalb die erste Sitzung verpasst, wird das Fehlen der ersten Stunde nicht gewertet.

Noch Fragen?
Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre der oben stehenden Informationen noch Fragen haben, freuen wir uns über eine Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs.