Sprachkurse für Mitarbeitende und Externe (Gasthörende)
Wenn Sie sich als Mitarbeitende/r der Universität Bayreuth oder als Externe/r für unser Sprachangebot interessieren, finden Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen und Fristen.
Informationen zum Kursangebot
- 1) Wo finde ich das Kursangebot des Sprachenzentrums?Einklappen
-
Das gesamte Kursangebot des Sprachenzentrums finden Sie hier.
- 2) Für welche Sprachkurse kann ich einen Gasthörenden-Antrag stellen?Einklappen
-
Sie können sich im Prinzip für fast alle Sprachkurse aller Sprachen anmelden. Einzige Ausnahmen stellen einzelne Englischkurse dar. Hierzu zählen die sogenannten Anglisten- und Juristenkurse sowie die Kurse Business English 1+2. Für alle anderen Kurse können Sie sich bewerben.
- 3) Ich habe bereits Vorkenntnisse: kann/muss ich an einer Einstufung teilnehmen?Einklappen
-
Wir empfehlen bei Vorkenntnissen eine Einstufung, damit Sie sich für einen passenden Sprachkurs bewerben können. Termine und Informationen finden Sie hier.
- 4) Habe ich Anrecht auf einen Kursplatz?Einklappen
-
Nein. Wir können Gasthörenden-Anträge nur genehmigen, wenn es freie Plätze in dem jeweiligen Kurs gibt. Studierende haben Vorrang.
- 5) Sind die Sprachkurse für mich kostenlos?Einklappen
-
Für Mitarbeitende der Universität Bayreuth sind die Sprachkurse kostenlos. Für Externe liegen die Kosten zwischen 100 € (bis 4 SWS), 200 € (5 – 8 SWS) und 300 € (mehr als 8 SWS).
Kursanmeldung
Um sich für die Kurse anzumelden, müssen Sie zuerst zur Studierendenkanzlei und dann ins Sprachenzentrum gehen.
- 6) Wo bekomme ich das Gasthörende-Formular?Einklappen
-
Sie bekommen das Gasthörendenformular ausschließlich in der Studierendenkanzlei. Gebäude ZUV, 1. Stock. DIe Öffnungszeiten sind dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr . https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de/de/kontakt/index.html
- 7) Welche Dokumente brauche ich, um dort meinen Gasthörendenantrag auszufüllen?Einklappen
-
Die Studierendenkanzlei benötigt folgende Unterlagen:
Mitarbeiter der Universität Bayreuth:
- die Genehmigung des Vorgesetzten
Externe:
- Nachweis über Bezahlung der als Gasthörenden zu entrichtenden Gebühr
- Foto (sofern Gaststudierendenausweis beantragt)
- einfache Kopie des Personalausweises/Reisepasses
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung im Original oder amtlich beglaubigter Kopie
- 8) Wann und wie melde ich mich für die Sprachkurse an?Einklappen
-
Die Anmeldung übernimmt das Sprachenzentrum, sobald Sie Ihre Matrikelnummer mitgeteilt haben. Kommen Sie dazu bitte zu den Öffnungszeiten (Mo.–Fr. von 9 bis 11 Uhr) beim Sekretariat des Sprachenzentrums vorbei oder teilen Sie diese per E-Mail mit. Eine eigene Anmeldung ist technisch nicht möglich.
- 9) Bis wann kann ich mich als Gasthörender für Sprachkurse anmelden?Einklappen
-
Die Gasthörenden-Anträge können bis zur 1. Semesterwoche (einschließlich) eingereicht werden. Nach dem Ende der 2. Semesterwoche werden keine Gasthörenden-Anträge mehr angenommen.
- 10) Ab wann kann ich an dem Kurs teilnehmen?Einklappen
-
Sobald Sie sich als Gasthörender in der Studierendenkanzlei eingeschrieben haben UND vom Sprachenzentrum eine Mail bekommen, dass Ihr Antrag genehmigt wurde.
Im und nach dem Sprachkurs
- 11) Gilt für mich auch die Präsenzpflicht?Einklappen
-
Ja, die Präsenzpflicht gilt für ALLE Kursteilnehmenden. Gleichbehandlungsprinzip!
- 12) Darf ich an der Prüfung teilnehmen?Einklappen
-
Wenn Sie die Präsenzpflicht erfüllt haben, dürfen Sie selbstverständlich an der Prüfung teilnehmen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, bekommen Sie (auf Anfrage im Sekretariat) einen Sprachnachweis.
- 13) Verlängert sich der Gasthörer-Antrag automatisch?Einklappen
-
Nein, er muss jedes Semester neu gestellt werden.
- 14) Darf ich als Gasthörender denselben Kurs mehrmals besuchen?Einklappen
-
Kurse auf höherem Niveau können, sofern es noch freie Plätze gibt, von Gasthörenden mehrfach besucht werden, da sie keine Credits für den Kurs bekommen.
- 15) Gibt es Kurse, die besonders für Mitarbeitende geeignet sind?Einklappen
-
In Englisch bieten wir die Kurse "English at the Workplace - Foundation (Niveau B1+/B2)" und "English at the Workplace - Advanced (Niveau B2+)" an. Auch der Kurs "International Communication in English (Niveau B1+B2) ist für Mitarbeitende geöffnet. Für alle drei Kurse ist keine Einstufung erforderlich.
- 16) Warum erhalte ich den Gasthörenden-Antrag nur in der Studierendenkanzlei?Einklappen
-
Die Studierendenkanzlei prüft direkt Ihre Hochschulzulassungsberechtigung. Ist diese nicht gegeben, ist eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich.

Noch Fragen?
Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre der oben stehenden Informationen noch Fragen haben, freuen wir uns über eine Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs.